Infos zu Nationallizenzen Fachzeitschriften versorgen Wissenschaftler und interessierte Personen mit fachspezifischen wissenschaftlichen Informationen. Eine Alternative zu den Werken, Artikeln und Fachbeiträgen in der gedruckten Version ergibt sich durch die Möglichkeit, auf die Onlineangebote zurückzugreifen, die sich auf Nationallizenzen begründen.
Dabei lässt sich der Begriff Nationallizenz zunächst allgemein damit definieren, dass es sich um den Kauf eines kostenpflichtigen Angebotes handelt, auf das die Bürger oder bestimmte Zielgruppen der Bevölkerung eines Staates zurückgreifen können.
• Konkret handelt es sich bei Nationallizenzen um den Ankauf von wissenschaftlicher Literatur. Um eine flächendeckende wissenschaftliche Versorgung und Informationsmöglichkeit zu realisieren, unterstützt die Deutsche Forschungsgemeinschaft Bibliotheken darin, wissenschaftliche Literatur zu erwerben.
In diesem Zuge wurden öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, durch die es möglich wurde, ausgewählte Medien in digitaler Form aus den Bereichen Kultur-, Rechts-, Sozial- und Politikwissenschaften zu erwerben. Dabei handelt es sich nahezu ausnahmslos um abgeschlossene Onlineausgaben von beispielsweise Werkausgaben, Textsammlungen, Beständen von Bibliotheken und Archiven sowie Datenbanken.
• Durch die Nationallizenzen eröffnet sich die Möglichkeit, diese digitalisierten Daten an allen deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Staats-, Landes- und Regionalbibliotheken zu nutzen, wobei die Idee und das Ziel des Projektes sind, Wissenschaftlern, Studenten und wissenschaftlich interessierten Personen den Zugriff und die Nutzung von Datenbanken, Textsammlungen und Fachbeiträgen kostenfrei zu ermöglichen.
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• Die Freischaltung des Zugangs erfolgt per IP-Nummer. Möglich ist allerdings auch, einen individuellen Zugang zu beantragen, so dass der Zugang dann durch Benutzername und Passwort erfolgt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Person die Literatur zu wissenschaftlichen Zwecken nutzt und ihren Wohnsitz in Deutschland hat, zudem muss ein solcher Zugang durch den Vertrag mit dem Anbieter der Datenbank zugelassen sein. Für Privatpersonen gibt es seit Mai 2007 einen einheitlichen Zugang, durch den eine Anmeldung bei den einzelnen Bibliotheken entfällt.
• Derzeit erstrecken sich die Nationallizenzen auf 48 Datenbanken, wobei ein unbegrenztes Zugriffsrecht erworben wurde. Um die Daten langfristig zu archivieren, stellen die Anbieter die Daten auf physikalischen Datenträgern zur Verfügung, der Zugriff erfolgt jedoch unter Nutzung der Technik der Datenbankanbieter. Damit die Werke und Artikel in die Bibliothekenportale und in überregionalen Literaturnachweise aufgenommen werden können, stellen die Anbieter auch die Metadaten bereit.
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